Erziehungsbeistandschaft § 30
Erweiterte Erziehungsbeistandschaft (ISE § 35)
Bei dieser Hilfeform steht im Mittelpunkt, dem Jugendlichen in einer krisenhaften Lebenssituation eine Vertrauensperson an die Seite zu stellen. Das Erkennen und konstruktive Lösen von Problemen und Konflikten im Lebensumfeld des jungen Menschen werden mit Hilfe und Anleitung dieser Fachkraft angegangen.
Erziehungsbeistandschaft verstehen wir als lebensweltorientierte Maßnahme. Durch diese aufsuchende Arbeit kann sowohl der Bezug zur Familie als auch zum sozialen Umfeld gewährleistet werden. In der Erziehungsbeistandschaft liegt der Schwerpunkt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Zusätzliche Beratung der Eltern bzw. gemeinsame Familiengespräche sind häufig ergänzend sinnvoll und möglich. In diesen Familiengesprächen geht es meist darum, die unterschiedlichen Positionen zu verdeutlichen und Regeln des Zusammenlebens zu erarbeiten.
Zusätzlich finden Begleitungen im schulischen Bereich und Hilfestellungen in der Perspektiven- und Berufsfindung statt.
Tagessatz siehe Leistungsentgelte